Eine Ergotherapie erhalten Sie durch eine Verordnung Ihres Arztes und wird von den Krankenkassen bezahlt. Bei Fragen können Sie sich aber auch
an R U B I N wenden. Auf Basis der ärztlichen Diagnose wird genau untersucht, welche Probleme vorliegen und welche Behandlung individuell hilft.
Der Behandlungsplan wird mit dem Arzt abgestimmt. Je nach Bedarf werden außerdem Angehörige, Eltern, Schulen oder Arbeitgeber einbezogen. Die
Ergotherapie ist offen für alle Betroffenen und alle Altersstufen, eingeschlossen Kinder ab etwa dem vierten Lebensjahr. Die Beschwerden, bei denen eine ergotherapeutischen Behandlung helfen kann, sind sehr vielfältig. Deshalb sind auch die Maßnahmen entsprechend vielgestaltig. Bespielweise kann die Ergotherapie kann helfen:
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Praxis für Ergotherapie:
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